Ihr Kinderfahrrad-Ratgeber
Alles was Sie über Kinderfahrräder wissen müssen

Straßenverkehrstaugliche Kinderfahrräder
An erster Stelle steht immer die Sicherheit

Kinderfahrräder ab einer Größe von 20 Zoll sind keine Spielfahrräder (12 Zoll bis 18 Zoll) mehr. Sie sollten straßenverkehrstauglich ausgestattet sein und somit nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zugelassen sein. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil Ihr Kind mit einem solchen Fahrrad nun auch am Straßenverkehr teilnehmen wird.

Ein straßenverkehrstauglich Fahrrad muss folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen:

  • eine helltönende Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale
  • Pedale mit je einem nach vorn und einem nach hinten gerichteten gelben Rückstrahler
  • ein weißer Frontlicht
  • ein rotes Rücklicht
  • Dynamo als Stromquelle für die Lichter
  • In den Rädern müssen Reflektorstreifen (bei den 20 Zoll Kinderfahrrädern von Puky zum Beispiel direkt an den Reifen) oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) vorhanden sein.
  • weißer Reflektor vorne
  • roter Reflektor hinten

Nicht vorgeschrieben, aber gerade bei Kinderfahrrädern sehr sinnvoll, ist eine Standlichtanlage (bei den 20 Zoll Kinderfahrrädern von Puky zum Beispiel schon inklusive), ein Kettenschutz und Schutzbleche für die Räder.

Sie sollten regelmäßig - mindestens einmal im Jahr - beim Fahrrad Ihres Kindes die Straßenverkehrstauglichkeit überprüfen. Wenn Sie handwerklich nicht so begabt sind, dann können Sie das gegebenenfalls auch von einer Fachwerkstatt erledigen lassen.

Header image "I'll Take The Blue, No, Yellow, No, White, No, Pink, Yeah, PINK One" by Jackie, licensed under CC BY 2.0, saturated & cropped from original